Die Wurzelbehandlung
Der Erhalt Ihrer Zähne steht für uns im Vordergrund.
Manchmal ist eine Wurzelbehandlung erforderlich, denn eine Schädigung des Zahnnervs kann ein Herd für Entzündungen und somit allgemeines Unwohlsein werden und ist eine tickende Zeitbombe, die jeden Augenblick zu äußerst starken Beschwerden führen kann.
Ästhetisch und für Ihre Zahngesundheit ist es das Allerbeste, den geschädigten Zahn zu erhalten, denn eine Lücke führt möglicherweise zu einer Zahnfehlstellung/-verschiebung der benachbarten gesunden Zähne. Implantate oder Brücken würden einen weiteren Eingriff erforderlich machen.
Wir erhalten nach Möglichkeit Ihren Zahn und versorgen ihn bei Bedarf für einen dauerhaften Schutz mit einer Teilkrone.
Die moderne endodontologische Behandlung (Wurzelkanalbehandlung) ist häufig die letzte Möglichkeit, Ihren erkrankten Zahn zu erhalten.
Fortgesetzte Karies zerstört den Zahn so weit, dass der innenliegende Nerv erkrankt. Dieser Vorgang geht oft mit heftigen Schmerzen einher, kann sich jedoch auch unbemerkt über die Jahre hinweg eher schleichend entwickeln. Wenn diese Erkrankung nicht zahnmedizinisch professionell behandelt wird, werden aggressive Bakterien den Zahnnerv angreifen, weitestgehend zerstören und zusätzlich den Kieferknochen beeinträchtigen. In Folge dessen kommt es zu eitrigen Entzündungen, Knochenabbau und schlussendlich zu Zahnverlust.
Mit einer hochwertigen Behandlung der Wurzelkanäle und dem darauf folgenden, bakteriendichten Versschluss des Wurzelkanalsystems und des betroffenen Zahnes selbst ist es möglich, Zähne zu erhalten, die früher verlorengegeben und gezogen werden mussten.
Die Kosten der endodontischen Behandlung sind nicht pauschalisierbar, da sie von der individuellen Situation des Zahnes, der Anzahl der betroffenen Wurzelkanäle und der durchgeführten, zahnmedizinischen Versorgungsleistung abhängig sind. Der Aufwand dieser technologisch und handwerklich aufwändigen Behandlungsform übersteigt leider in den meisten Fällen den von der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehenen Rahmen der „wirtschaftlich zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung“. Daher bemisst sich die Behandlung nach dem individuellen Zeit- und Versorgungsaufwand und kann nur nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Selbstverständlich erhalten Sie bei uns vor Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag, der alle voraussichtlichen Kosten zu Ihrer Übersicht enthält. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und können diese Aufwände ggf. vorher mit dem Kostenträger Ihrer Zahnzusatzversicherung abstimmen.